Beauftragte Personen im Gefahrgutrecht – Gefahrgutgrundlehrgang

Die Teilnehmenden werden nach der Schulung als Verantwortliche Person sowie für sonstige am Transport von Gefahrgut beteiligte Personen gem. Kap. 1.3, 1.10 und 8.2.3 ADR geführt. Die Veranstaltung bietet alle gesetzlichen und betrieblichen Voraussetzungen für einen sicheren Umgang mit Gefahrgütern. Mit dem Besuch dieses Seminars wird die gesetzliche Schulungspflicht nach Kapitel 1.3 des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) erfüllt.

Neu für Sie in unserem Seminarprogramm

Unerlaubte Sondernutzungen nach Straßen- und Wegerecht – Workshop

Grundlagen und Vorgehensweise für Beseitigungsverfahren sowie für behördliche Anordnungen und Maßnahmen

Grundlagen der Verkehrstechnik – Schwerpunkt Lichtsignalsteuerung

Neue Seminare: Unerlaubte Sondernutzungen nach Straßen- und Wegerecht – Workshop – Grundlagen und Vorgehensweise für Beseitigungsverfahren sowie für behördliche Anordnungen und Maßnahmen

 

 

Grundlagen der Verkehrstechnik – Schwerpunkt Lichtsignalsteuerung

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