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Weniger Verkehrszeichen – Bessere Beschilderung: Die veränderte obergerichtliche und höchstrichterliche Rechtsprechung, der Absatz 9 des § 45 StVO und die allgemeine Verwaltungsvorschrift zu den §§ 39 – 43 StVO fordern einen sparsamen Umgang mit Verkehrszeichen und -einrichtungen, wissenschaftliche Studien, z. B. der Bundesanstalt für Straßenwesen haben gezeigt, dass eine Häufung von Verkehrszeichen die Verkehrsteilnehmenden überfordert und die Verkehrssicherheit vermindert statt sie zu verbessern.
Das Seminar soll helfen, Ihre Entscheidungen innerhalb Ihrer Behörde, gegenüber anderen Behörden und auch Bürgerinnen und Bürgern gegenüber zu begründen und Ihnen die Sicherheit geben, Ihre verantwortungsvolle Tätigkeit unter Berücksichtigung des Ziels der „Vision Zero“ auszuüben, um Unfälle mit Getöteten und Schwerverletzten im Straßenverkehr möglichst auszuschließen.
Die Seminarunterlagen zu diesem Seminar stellt der Referierende auf einer digitalen Plattform in einer geschlossenen Benutzergruppe zur Verfügung.
Seminarinhalte
Einführung: Straßenrecht – Straßenverkehrsrecht
– Öffentliche Straßen, Sondernutzung, Gemeingebrauch
• Sachliche Zuständigkeit (§ 44 StVO)
– Grundzüge
• Aufgaben der Straßenverkehrsbehörden (§ 45 StVO)
• Zeichen und Verkehrseinrichtungen (§§ 39 – 43 StVO)
– Grundregeln für das Anbringen von VZ und VE
• Zweifelsfragen – Fälle aus der Praxis
– Schwerpunkt: Beschilderung
Zielgruppe
Mitarbeitende von Straßenverkehrsbehörden und Straßenbaubehörden
Gruppengröße
max. 20 Personen
Seminarleitung
Bernd Lohbeck, Bottrop
Seminardauer
9:00 Uhr – 16:30 Uhr (Präsenz-Seminar)
8:00 Uhr – 15:00 Uhr (Online-Seminar)
Im Preis enthalten (Präsenzseminar)
1 x Mittagessen und dazu ein Softgetränk
Mineralwasser und/oder Apfelsaft ohne Limit im Tagungsraum
2 Kaffeepausen mit Kaffee/Tee und kleinen Snacks
Am Ende des Seminars erhalten die Teilnehmenden ein entsprechendes Schulungszertifikat.
*alle Preise pro Person, zuzüglich gesetzl. Mehrwertsteuer und exklusiv ggf. anfallender Beherbergungssteuer bei Übernachtungen
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